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Taschenbuch. Zustand: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Quelle: Wikipedia. Seiten: 55. Kapitel: Marktrecht, Stapelrecht, Kulmer Recht, Bremer Stadtrecht, Hammer Stadtrecht, Stadtschreiber, Aachener Gaffelbrief, Magdeburger Recht, Minderstadt, Kulmer Handfeste, Nachtwächter, Ausburger, Stadtbuch, Städtebrief, Lübisches Recht, Volkacher Salbuch, Vorstadt, Goldene Handfeste, Schrae, Stadtrichter, Bursprake, Danziger Willkür, Soester Stadtrecht, Bürgerrezess, Kassarezess, Domfreiheit, Immunitätsbezirk, Freiburger Stadtrecht, Frankfurter Reformation, Freihaus, Stadtprivilegien, Stadtluft macht frei, Burgfreiheit, Neumarkter Recht, Lippisches Stadtrecht, Burgrecht, Braurecht. Auszug: Das Bremer Stadtrecht war das im Laufe des Hochmittelalters entwickelte, 1303 erstmals kodifizierte Stadtrecht der Hansestadt Bremen. Es blieb bis zur Ablösung im Zusammenhang mit den Entwicklungen nach der Französischen Revolution und den Befreiungskriegen im 19. Jahrhundert trotz Änderungen und Weiterentwicklungen in Kraft. Letzte Reste des Stadtrechts wurden erst in der Folge der Novemberrevolution und der Bremer Räterepublik mit der Verfassung von 1920 beseitigt. Das Bremer Stadtrecht galt im Gebiet einer, im Vergleich zu anderen Stadtrechtsfamilien, z. B. insbesondere der des Lübischen Rechtes, kleinen Stadtrechtsfamilie. Es wurde sicher übernommen in den Städten Delmenhorst, Oldenburg, Verden und Wildeshausen sowie für das Weichbild Harpstedt. Der Bremer Stadtrechtsfamilie zuzurechnen gewesen sein könnte Neustadt am Rübenberge. Bei der Entwicklung bis zur Kodifizierung des Stadtrechtes sind Entwicklung der Stadt Bremen zu einer Stadt, die selbstständig Recht setzen konnte, und die Entwicklungstendenzen des Rechtes in der Stadt zu unterscheiden. Ersteres ist die Voraussetzung, damit es zu einem eigenen Stadtrecht kommen konnte. Die innere Entwicklung, die daneben ablief, bestimmte dann weitgehend den Inhalt der Kodifikation. Spätestens 789 wurde Bremen Sitz eines Bischofs im Zusammenhang mit der Missionierung der Sachsen. 848 übernahm Bischof Ansgar das Bremer Bistum und vereinigte die Bistümer Bremen und Hamburg nach Überfällen der Wikinger auf Hamburg. So bildete sich das Erzbistum Bremen, das die Rolle des Feudalherrn in Bremen übernahm. Am 9. Juni 888 erlangte der damalige Erzbischof Rimbert vom Kaiser Arnulf von Kärnten das Markt-, Münz- und Zollrecht. Hierdurch stand später der bremischen Bürgerschaft nur das Bistum und nicht noch weitere weltliche Herrschaften gegenüber. 965 wurde durch Otto I. ohne Rückgriff auf die Urkunde Arnulfs an das Bistum erneut das Marktrecht verliehen; diese Verleihung wurde 988 durch Otto III. bestätigt. Aus diesen Urkunden lä 55 pp. Deutsch. Bestandsnummer des Verkäufers 9781158838561
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