Bei der Erfullung handelt es sich um einen zentralen Tatbestand des Schuldrechts, doch ihre Rechtsnatur ist seit jeher umstritten. Gesa Kim Beckhaus verdeutlicht, dass praktische Problemfalle der Erfullung, etwa im Minderjahrigenrecht, bei Unterlassungen, Dauerschuldverhaltnissen, Leistungen in Mehrpersonenverhaltnissen oder der Lieferung eines melius, nur bei Zugrundelegung einer einseitig subjektiven Rechtsnatur der Erfullung dogmatisch widerspruchsfrei zu handhaben sind. Zugleich befurwortet die Autorin eine Qualifizierung der Tilgungsbestimmung als empfangsbedurftige Willenserklarung. Ausserdem zeigt sie den Einklang der von ihr entwickelten Theorie des einseitigen Erfullungsgeschafts mit dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff und Kriterien wie der Vertragstreue, Verkehrsschutzinteressen und der Privatautonomie des Schuldners auf.
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