Das Buch beschaftigt sich umfassend mit der Geschichte der burgerlichen Frauenbewegung, die ihren Anfang in Frauenvereinen und -verbanden in der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts nahm. Im Mittelpunkt steht die Diskussion um die rechtliche Stellung der Frau im neuen Familienrecht des BGB von 1900. Als oberstes Prinzip forderten die Frauen gleiche Rechte und Pflichten fur Mann und Frau. Verheiratete Frauen und ihr Vermogen sollten zukunftig der Verfugungsgewalt ihrer Ehemanner nicht mehr schutzlos ausgeliefert sein. Ausfuhrlich kommen nicht nur Vertreterinnen der Bewegung - darunter die beiden ersten deutschen Juristinnen Anita Augspurg und Marie Raschke - zu Wort, sondern auch Befurworter und Kritiker aus den Reihen der Juristen. Das umfangreich dokumentierte Quellenmaterial bietet einen authentischen Blick auf die juristische Argumentationsweise des Gesetzgebers und zeigt zugleich, auf welche Weise die Vertreterinnen der Frauenbewegung als Laienjuristinnen auftraten.
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