Mit BeschluB vom 15.4.1988 hat der Vorstand der Bundesarztekammer nach Beratung in der "Standigen Konferenz Weiterbildung" (neue) "Richtlinien tiber den Inhalt der Weiterbildung in Gebieten, Teilgebieten und Bereichen" beschlossen. In diesen Richtlinien werden fUr bestimmte Untersuchungsmethoden der Inneren Medizin Mindestuntersuchungszahlen festgeschrieben. Nachfolgend wird untersucht, ob es rechtmaBig ist, wenn die Landesarztekammern die Richtlinien insoweit fUr ihren Bereich in Kraft setzen. Nach den Heilberufsgesetzen/Kammergesetzen/ Arztekammergesetzen der Lander obliegt das Weiterbildungswesen (Weiterbildung zum Gebietsarzt/ "Facharzt") den Arztekammern. Vor allem wegen des "Facharztbeschlusses" des Bundesverfassungsge richts vom 09.5.1972 (BVerfGE 33, 125) enthalten die Heilberufsgesetze/Kammer gesetze/ Arztekammergesetze gewisse rechtliche Vorgaben, welche von Gesetz zu Gesetz so gut wie identisch sind. NAheres zu diesen Vorgaben nachfolgend im 1. Teil der Arbeit. Zusammenstellung der einschlAgigen Landesgesetze bei Helmut Narr, Arztliches Berufsrecht, 2. AutI., Stand: Januar 1988, Rn 308. [Nachfolgend wird das Niedersachsische Kammergesetz fUr die Heilberufe (NHKG) in der Fassung vom 30.5.1980 (GVBl. S. 193) zitiert.] 1m Rahmen ihrer Vorgaben ermachtigen die Landesgesetze die Arztekammern, Weiterbildungsordnungen als Satzungen zu erlassen (§43 NHKG). Satzungsgeber ist die Kammerversammlung/Vertreterversammlung, das von den kammerangehorigen Arzten gewahlte demokratische Organ der Arztekammer (§ 24 I Nr. 1 NHKG). Die Arztekammern haben sich zur "Bundesarztekammer (Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Arztekammern)" zusammengeschlossen. Aufgabe der Bundesarzte kammer ist u. a., "auf eine moglichst einheitliche Regelung der arztlichen Berufspflich ten und der Grundsatze fUr die arztliche Tatigkeit auf allen Gebieten hinzuwirken". So § 211 dar Satzung dar Bundes4rztekammer in der yom Deutschen Arztetag 1985 beschlossenen Fassung.
„Über diesen Titel“ kann sich auf eine andere Ausgabe dieses Titels beziehen.
Versand:
EUR 29,91
Von Vereinigtes Königreich nach USA
Versand:
Gratis
Innerhalb der USA
Anbieter: booksXpress, Bayonne, NJ, USA
Soft Cover. Zustand: new. Bestandsnummer des Verkäufers 9783540508809
Anzahl: 10 verfügbar
Anbieter: Lucky's Textbooks, Dallas, TX, USA
Zustand: New. Bestandsnummer des Verkäufers ABLIING23Mar3113020168642
Anzahl: Mehr als 20 verfügbar
Anbieter: GreatBookPrices, Columbia, MD, USA
Zustand: New. Bestandsnummer des Verkäufers 19537815-n
Anzahl: 5 verfügbar
Anbieter: Ria Christie Collections, Uxbridge, Vereinigtes Königreich
Zustand: New. PRINT ON DEMAND Book; New; Fast Shipping from the UK. No. book. Bestandsnummer des Verkäufers ria9783540508809_lsuk
Anzahl: Mehr als 20 verfügbar
Anbieter: Chiron Media, Wallingford, Vereinigtes Königreich
PF. Zustand: New. Bestandsnummer des Verkäufers 6666-IUK-9783540508809
Anzahl: 10 verfügbar
Anbieter: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Deutschland
Taschenbuch. Zustand: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Mit BeschluB vom 15.4.1988 hat der Vorstand der Bundesarztekammer nach Beratung in der 'Standigen Konferenz Weiterbildung' (neue) 'Richtlinien tiber den Inhalt der Weiterbildung in Gebieten, Teilgebieten und Bereichen' beschlossen. In diesen Richtlinien werden fUr bestimmte Untersuchungsmethoden der Inneren Medizin Mindestuntersuchungszahlen festgeschrieben. Nachfolgend wird untersucht, ob es rechtmaBig ist, wenn die Landesarztekammern die Richtlinien insoweit fUr ihren Bereich in Kraft setzen. Nach den Heilberufsgesetzen/Kammergesetzen/ Arztekammergesetzen der Lander obliegt das Weiterbildungswesen (Weiterbildung zum Gebietsarzt/ 'Facharzt') den Arztekammern. Vor allem wegen des 'Facharztbeschlusses' des Bundesverfassungsge richts vom 09.5.1972 (BVerfGE 33, 125) enthalten die Heilberufsgesetze/Kammer gesetze/ Arztekammergesetze gewisse rechtliche Vorgaben, welche von Gesetz zu Gesetz so gut wie identisch sind. NAheres zu diesen Vorgaben nachfolgend im 1. Teil der Arbeit. Zusammenstellung der einschlAgigen Landesgesetze bei Helmut Narr, Arztliches Berufsrecht, 2. AutI., Stand: Januar 1988, Rn 308. [Nachfolgend wird das Niedersachsische Kammergesetz fUr die Heilberufe (NHKG) in der Fassung vom 30.5.1980 (GVBl. S. 193) zitiert.] 1m Rahmen ihrer Vorgaben ermachtigen die Landesgesetze die Arztekammern, Weiterbildungsordnungen als Satzungen zu erlassen (43 NHKG). Satzungsgeber ist die Kammerversammlung/Vertreterversammlung, das von den kammerangehorigen Arzten gewahlte demokratische Organ der Arztekammer (24 I Nr. 1 NHKG). Die Arztekammern haben sich zur 'Bundesarztekammer (Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Arztekammern)' zusammengeschlossen. Aufgabe der Bundesarzte kammer ist u. a., 'auf eine moglichst einheitliche Regelung der arztlichen Berufspflich ten und der Grundsatze fUr die arztliche Tatigkeit auf allen Gebieten hinzuwirken'. So 211 dar Satzung dar Bundes4rztekammer in der yom Deutschen Arztetag 1985 beschlossenen Fassung. 72 pp. Deutsch. Bestandsnummer des Verkäufers 9783540508809
Anzahl: 2 verfügbar
Anbieter: Revaluation Books, Exeter, Vereinigtes Königreich
Paperback. Zustand: Brand New. 67 pages. German language. 9.61x6.69x0.17 inches. In Stock. Bestandsnummer des Verkäufers x-3540508805
Anzahl: 2 verfügbar
Anbieter: Kennys Bookshop and Art Galleries Ltd., Galway, GY, Irland
Zustand: New. Editor(s): Broglie, Maximilian G. Series: MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Num Pages: 60 pages, black & white illustrations, bibliography. BIC Classification: LNTJ; LNTM; MJ. Category: (G) General (US: Trade). Dimension: 244 x 170 x 4. Weight in Grams: 132. . 1989. Paperback / so. . . . . Bestandsnummer des Verkäufers V9783540508809
Anzahl: 15 verfügbar
Anbieter: GreatBookPricesUK, Castle Donington, DERBY, Vereinigtes Königreich
Zustand: New. Bestandsnummer des Verkäufers 19537815-n
Anzahl: 5 verfügbar
Anbieter: AHA-BUCH GmbH, Einbeck, Deutschland
Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Mit BeschluB vom 15.4.1988 hat der Vorstand der Bundesarztekammer nach Beratung in der 'Standigen Konferenz Weiterbildung' (neue) 'Richtlinien tiber den Inhalt der Weiterbildung in Gebieten, Teilgebieten und Bereichen' beschlossen. In diesen Richtlinien werden fUr bestimmte Untersuchungsmethoden der Inneren Medizin Mindestuntersuchungszahlen festgeschrieben. Nachfolgend wird untersucht, ob es rechtmaBig ist, wenn die Landesarztekammern die Richtlinien insoweit fUr ihren Bereich in Kraft setzen. Nach den Heilberufsgesetzen/Kammergesetzen/ Arztekammergesetzen der Lander obliegt das Weiterbildungswesen (Weiterbildung zum Gebietsarzt/ 'Facharzt') den Arztekammern. Vor allem wegen des 'Facharztbeschlusses' des Bundesverfassungsge richts vom 09.5.1972 (BVerfGE 33, 125) enthalten die Heilberufsgesetze/Kammer gesetze/ Arztekammergesetze gewisse rechtliche Vorgaben, welche von Gesetz zu Gesetz so gut wie identisch sind. NAheres zu diesen Vorgaben nachfolgend im 1. Teil der Arbeit. Zusammenstellung der einschlAgigen Landesgesetze bei Helmut Narr, Arztliches Berufsrecht, 2. AutI., Stand: Januar 1988, Rn 308. [Nachfolgend wird das Niedersachsische Kammergesetz fUr die Heilberufe (NHKG) in der Fassung vom 30.5.1980 (GVBl. S. 193) zitiert.] 1m Rahmen ihrer Vorgaben ermachtigen die Landesgesetze die Arztekammern, Weiterbildungsordnungen als Satzungen zu erlassen (43 NHKG). Satzungsgeber ist die Kammerversammlung/Vertreterversammlung, das von den kammerangehorigen Arzten gewahlte demokratische Organ der Arztekammer (24 I Nr. 1 NHKG). Die Arztekammern haben sich zur 'Bundesarztekammer (Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Arztekammern)' zusammengeschlossen. Aufgabe der Bundesarzte kammer ist u. a., 'auf eine moglichst einheitliche Regelung der arztlichen Berufspflich ten und der Grundsatze fUr die arztliche Tatigkeit auf allen Gebieten hinzuwirken'. So 211 dar Satzung dar Bundes4rztekammer in der yom Deutschen Arztetag 1985 beschlossenen Fassung. Bestandsnummer des Verkäufers 9783540508809
Anzahl: 1 verfügbar